Landkreis Northeim

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Änderung des Tierarzneimittelgesetzes

Antibiotikaminimierungsprogramm

Die zum 1.1.2023 in Kraft getretene Änderung des Tierarzneimittelgesetzes hat zur Folge, dass sich die Meldepflicht im Rahmen des Antibiotikaminimierungsprogramms nun auf weitere Betriebe ausgeweitet hat. 

Meldung vom 10.02.2023
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