Rinderhalter, die Tiere in Anbindehaltung halten, werden aufgefordert, bis spätestens zum 2. Januar 2027 entweder die Umstellung und gewählte Art des neuen Haltungssystems oder die beabsichtigte Aufgabe der Rinderhaltung über das von LAVES betriebenen Portal https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltungzu melden. Wichtig: Die Meldefrist ist einzuhalten!
Je nach Art der Anbindehaltung gelten dann unterschiedliche Übergangsfristen für die Umstellung:
Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern ist innerhalb von 18 Monaten ab Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung und im Falle einer Mastrinderhaltung mit Rein-Raus-Verfahren mit Beendigung des aktuellen Mastdurchganges in ein anderes Haltungssystem umzustellen oder zu beenden. Tiere dürfen ab sofort nicht neu in die ganzjährige Anbindehaltung eingestallt werden.
Für Tiere in kombinierter oder saisonaler Anbindehaltung sowie für die Anbindehaltung von männlichen Mastrindern, die nach Vollendung ihres sechsten Lebensmonats über maximal sechs Monate ihrer Lebenszeit angebunden gehalten werden, gelten längere Übergangsfristen.
Alle anderen Formen der Anbindehaltung von Rindern, insbesondere Anbindehaltungen mit Auslauf von weniger als zwei Stunden täglich, unregelmäßigem Weidegang oder Anbindehaltungen von männlichen Mastrindern, in der die männlichen Mastrinder nach Vollendung ihres sechsten Lebensmonats mehr als sechs Monate ihrer Lebenszeit angebunden gehalten werden, sind der ganzjährigen Anbindehaltung gleichzustellen.
Vom Verbot der Anbindehaltung ausgenommen ist die vorübergehende, zeitlich eng begrenzte Fixierung von Rindern im Einzelfall beispielsweise für tierärztliche oder sonstige Behandlungen sowie Klauenpflegemaßnahmen.
Auch innerhalb der Umstellungs- oder Übergangsfrist dürfen durch die Anbindehaltung keine haltungsbedingten Schäden entstehen und die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen sind weiterhin einzuhalten.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Betroffene Betriebe können zu diesem Thema das Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer in Anspruch nehmen.
Auch das Landvolk Northeim-Osterode bietet Beratung an. Ansprechpartner sind hier Frau J. Wolff (Tel. 0 5551 / 98885 – 16, E-Mail: wolff@landvolk-nom-oha.de) und Herr D. Nolte (Tel.: 0 5551 / 98885 – 15, E-Mail: nolte@landvolk-nom-oha.de).