Diese Umstellung auf eine guthabenbasierte Debitkarte ersetzt die bisherige Auszahlung der Regelleistungen per Banküberweisung oder Scheck und bietet eine sichere Lösung zur Abwicklung von Leistungen.
Die Einführung der Bezahlkarte verfolgt das Ziel, die Auszahlung der Sozialleistungen effizienter und sicherer zu gestalten. Die Karte kann deutschlandweit genutzt werden und ermöglicht die bargeldlose Bezahlung von Waren und Dienstleistungen. Durch die Nutzung des VISA-Netzwerks wird eine flächendeckende Akzeptanz gewährleistet. Die Einführung wird auch den Verwaltungsaufwand der Bargeldauszahlungen deutlich reduzieren.
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte, die mit einem festgelegten Betrag ausgestattet wird. Die Karte kann für alltägliche Einkäufe zur Deckung der notwendigen Bedürfnisse verwendet werden. Eine Überziehung des Guthabens ist nicht möglich. Die Bargeldauszahlung ist auf 50 € pro Person und Monat begrenzt. Überweisungen sind mit der Karte nicht möglich. In besonderen Fällen kann die Leistungsbehörde im Einzelfall höhere Beträge genehmigen, wenn diese zur Deckung zwingend erforderlicher Ausgaben notwendig sind.
Die Bezahlkarte wird an alle volljährigen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Northeim ausgegeben. Rund 720 volljährige Asylbewerber*innen erhalten die Karte noch im Monat März 2025.
Zur Vorbereitung der Einführung der Bezahlkarte wird der Bereich „Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ im Landkreis Northeim in dieser Woche (10. bis 14. März 2025) geschlossen. Während dieser Zeit können keine Leistungen ausgezahlt werden. Der betroffene Personenkreis der Leistungsempfänger wurde im Vorfeld schriftlich informiert.
Die Bezahlkarte erfüllt alle relevanten Sicherheitsanforderungen und gewährleistet die datenschutzkonforme Nutzung.