Wer seine Heizung auf erneuerbare Energie umstellt, kann dafür Fördermittel vom Staat bekommen. Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich. Damit viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer frühzeitig umsteigen, gelten seit Februar 2024 höhere Fördersätze mit bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Zuschuss Nr. 458) beantragt werden können.
Konkret gilt für alle, die auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie umsteigen: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent. Zusätzlich wird ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gewährt, wenn fossile Heizungen vor 2029 ausgetauscht werden. Einkommensschwache Haushalte erhalten einen Bonus von weiteren 30 Prozent sowie einen vergünstigten Ergänzungskredit. Weitere Boni betreffen die Effizienz bei Wärmepumpen (fünf Prozent Effizienzbonus) oder Emissionsminderung bei Biomasseheizungen (Zuschlag von 2.500 Euro bei Einhaltung eines Staub-Emissionsgrenzwertes von 2,5 mg/m³). Die Förderhöhe kann zusammen insgesamt bis maximal 70 Prozent betragen. Für alle Einzelmaßnahmen kann zudem ein Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit beantragt werden. Auch für Nichtwohngebäude ist der Ergänzungskredit verfügbar.
Zusätzlich gewährt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch Fördermittel für Einzelmaßnahmen, die die Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fenster), die Gebäudetechnik (außer Heizung) oder die Heizungsoptimierung betreffen. Diese müssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Weitere Informationen zum Heizungsgesetz sind auf den Internetseiten der Bundesregierung und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) abrufbar. Informationen zur Beantragung der Fördermittel finden sich bei der KfW oder BAFA.