Jan-Christopher Linck, Dezernent für Kreisentwicklung beim Landkreis Northeim, überreichte die Einbürgerungsurkunden und würdigte die Bedeutung dieses Schrittes für die neuen Staatsbürger*innen.
Ein zentraler Bestandteil der Zeremonie war das feierliche Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Erst mit dem Sprechen dieser Erklärung und der anschließenden Übergabe der Einbürgerungsurkunden wird der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit rechtswirksam. Zusätzlich erhielten die Eingebürgerten ein Exemplar des Grundgesetzes.
Die neuen Bürger*innen stammen ursprünglich aus Albanien, Argentinien, Armenien, Belarus, Kolumbien, Kosovo, Pakistan, Polen, Rumänien, Serbien, Syrien, der Türkei, der Ukraine und den USA.