Seit Mitte Januar hatte ein Teil des Landkreises Northeim – insbesondere in den an den Landkreis Göttingen angrenzenden Bereichen – zur Überwachungszone gehört. Hintergrund war der Ausbruch der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Rollshausen (Landkreis Göttingen).
Da es innerhalb der eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen zu keinen weiteren Ausbrüchen gekommen ist, können die angeordneten Maßnahmen beendet werden. Mit der Aufhebung der Überwachungszone entfällt auch die dort geltende Aufstallpflicht für Geflügel.
Unabhängig davon besteht weiterhin ein grundsätzlich erhöhtes Risiko, das Virus über infizierte Wildvögel in Geflügelbestände einzutragen. Der Landkreis Northeim weist darauf hin, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter daher konsequent auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen achten müssen. Auch kleine Geflügelhaltungen sind hierzu verpflichtet.
Entsprechende Hinweise hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammengestellt: