Mit dieser Allgemeinverfügung wird es den Tierhaltern ermöglicht, ihre Tiere freiwillig mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit oder, bis ein zugelassener Impfstoff verfügbar ist, mit einem immunologischen Tierarzneimittel, dessen Anwendung durch die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV2) gestattet wurde, impfen zu lassen.
Wer von dieser Genehmigung Gebrauch macht, muss jede Impfung innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung melden. Für Rinder, Schafe und Ziegen kann die Meldung über die HI-Tier-Datenbank erfolgen. Dort kann die Meldung durch den Tierhalter oder den Impftierarzt abgegeben werden.
Nähere Infos hierzu sind unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de zu finden.