Durch die Bewegung der Zugvögel im Herbst und Winter wird das Virus der Geflügelpest jetzt weiter verbreitet. In Deutschland werden derzeit vermehrt an Geflügelpest erkrankte Wildvögel aufgefunden. Das Eintragsrisiko in die heimischen Hausgeflügelbestände ist hoch. Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es daher wichtig ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag der Viruserkrankung zu schützen.
Wie sollen sich Geflügelhalter derzeit verhalten?
Entscheidend um einen Eintrag des Virus zu verhindern, ist es, den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern.
- Futter, Wasser und Einstreu sind geschützt vor Wildvögeln aufzubewahren.
- Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben.
- Es wird empfohlen, Ausläufe durch eine Überdachung oder Überspannung mit Folie gegen Koteintrag von Wildvögeln zu schützen.
- Bei Betreten der Geflügelhaltung Hände waschen, Stiefel desinfizieren, Schutzkleidung anlegen.
- Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung und Transportkisten, die mit Geflügel in Kontakt kommen, nach Verwendung reinigen und desinfizieren.
- Bei vermehrten Todesfällen oder anderen Auffälligkeiten (Mattigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Verminderung der Legeleistung oder Gewichtszunahme) ist unverzüglich ein Tierarzt zu informieren.
Registrierungspflicht
Bitte achten Sie darauf, dass Haltungen von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nach Viehverkehrsverordnung beim Fachbereich 25 - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen - registriert sein müssen.
Sollte Ihre Geflügelhaltung noch nicht registriert sein, können Sie den Registrierungsantrag hier abrufen und per Post, Fax (05551-708-422) oder E-Mail an veterinaeramt@landkreis-northeim.de ausgefüllt zurück senden.
Aktuelle Informationen zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest finden Sie auch unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de
Wie soll ich mich verhalten, wenn ich einen toten Wildvogel finde?
Bitte melden Sie Funde von Wassergeflügel (z.B. Schwäne, Enten, Gänse) oder Greifvögeln (Z.B. Bussard, Habicht), Reihern oder Eulen dem Fachbereich 25 des Landkreises Northeim.
