Was darf ich wo beim Fahren mit dem Fahrrad? Was darf ich nicht? Worauf muss, worauf sollte ich achten? Über diese Themen informiert der Landkreis Northeim in einer dreiteiligen Artikelserie. Ziel ist es, das Miteinander im Straßenverkehr zu stärken und Unfälle zu vermeiden. Zum Auftakt geht es um das richtige Verhalten in Fußgängerzonen.
Ein rücksichtsvolles Miteinander ist besonders in Fußgängerzonen gefragt. Grundsätzlich ist das Rad fahren dort verboten. Räder müssen geschoben werden. Es gibt aber Ausnahmen: In der Fußgängerzone in Northeim ist das Radfahren rund um die Uhr erlaubt.
Mit Zusatzschildern kann das Rad fahren in Fußgängerzonen auch in bestimmten Zeiten erlaubt sein (zum Beispiel in Einbeck von 18:00 bis 10:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen). Verbote können sich auch auf bestimmte Teile von Fußgängerzonen beziehen.
Aber: Ob erlaubt oder nicht – Fußgänger haben immer Vorrang. Radelnde dürfen höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren (sieben Stundenkilometer). Dabei darf niemand gefährdet oder behindert werden. Deshalb: Am besten immer bremsbereit sein. Im Zweifel sollten Radfahrende lieber absteigen und schieben. So lassen sich Unsicherheitsgefühle, Gefahrensituationen und Unfälle vermeiden.