Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, wurden seit Februar 2026 mehrere Fälle in kommerziellen Geflügelbeständen und Hobbyhaltungen nachgewiesen. Betroffen waren unter anderem Betriebe in Brandenburg und Bayern.
Die Newcastle-Krankheit (ND) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die für Hühner, Puten und anderes Geflügel häufig tödlich verläuft. Für Menschen besteht keine Gefahr.
Die aktuellen Ausbrüche zeigen, dass die Newcastle-Krankheit weiterhin eine Gefahr für Geflügelbestände darstellt. Die gesetzlich vorgeschriebene Impfung von Hühnern und Puten bietet dabei den wirksamsten Schutz vor der Tierseuche.
Das Virus wird sowohl direkt von Tier zu Tier über Sekrete und Kot als auch indirekt über kontaminiertes Futter, Wasser sowie Schuhe, Kleidung, Fahrzeuge oder Transportkisten übertragen. Um das Risiko einer Einschleppung und Weiterverbreitung zu verringern, wird insbesondere empfohlen:
- den Zugang zu Ställen und Auslaufflächen auf befugte Personen zu beschränken,
- Straßen- und Stallkleidung konsequent zu trennen,
- Geräte, Fahrzeuge und Transportkisten regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter – unabhängig von der Größe ihres Bestandes –, die Impfpflicht einzuhalten und die Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Nur durch die Kombination aus wirksamem Impfschutz und konsequenter Hygiene kann eine weitere Ausbreitung der Newcastle-Krankheit verhindert werden.