Das Verbringen von Wiederkäuern innerhalb von Niedersachen ist hiervon nicht betroffen! Für das Verbringen in andere, noch BT-freie Bundesländer müssen jetzt je nach Transportzweck (Schlachtung oder weitere Haltung) bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Derzeit sind noch alle Bundesländer außer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen frei von BT. Sofern Sie einen Transport von Wiederkäuern in BT-freie Bundesländer planen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an ihr Veterinäramt im Landkreis Northeim.
Die Blauzungenerkrankung ist für den Menschen nicht gefährlich.
Tierhalter werden aufgefordert, beim Auftreten von Symptomen der Blauzungenkrankheit in Wiederkäuerbestände unverzüglich ihr Veterinäramt zu kontaktieren (veterinaeramt@landkreis-northeim.de, Tel. 05551 708-481 und -482). Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche! Symptome sind Fieber, Atemprobleme, Schwellungen und evtl. Blauverfärbung der Zunge, starker Speichelfluss und Bläschenbildung an Maul, Zitzen und Klauen. Oft sind die Symptome bei Schafen deutlich stärker ausgeprägt als bei Rindern.
Ein Impfstoff gegen BT Serotyp 3 steht derzeit nicht zur Verfügung.
Verbringungsregelungen nach BTV-3-Ausbruch
Infolge des Ausbruchs von BTV 3 in Niedersachsen gelten bestimmte Voraussetzungen für das Verbringen von Wiederkäuern (insbesondere Rinder, Schafe, Ziegen und Zuchtmaterial der genannten Tiere), die zwingend erfüllt werden müssen.
Die Verbringungsregelungen sind in den Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 festgelegt und können auf der folgenden Internetseite des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) eingesehen werden: