Landkreis Northeim

Inhaltsbereich

Rückschnitt von Hecken und Gehölzen bis Ende September verboten

Seit dem 1. März gilt das gesetzliche Rückschnittverbot für Hecken, Büsche und andere Gehölze. Darauf macht der Landkreis Northeim als Untere Naturschutzbehörde aufmerksam. Die Schutzfrist dauert bis einschließlich 30. September.

Meldung vom 02.03.2026
zurück