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Aufenthalt und Arbeit
Das Ausländerrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst die Bestimmungen über die Einreise und den Aufenthalt von Menschen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
Wesentliche gesetzliche Grundlage bildet das seit dem 1. Januar 2005 geltende Aufenthaltsgesetz, das in erster Linie den Zweck der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung verfolgt, sowie die hierauf erlassenen Rechtsverordnungen (insbesondere die Aufenthaltsverordnung und die Beschäftigungsverordnung).
Das Aufenthaltsgesetz regelt neben der Einreise und dem Aufenthalt von Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaatsangehörige) ebenfalls ihren Zugang zu Ausbildungsmaßnahmen sowie zur Erwerbstätigkeit. Es beinhaltet die gesetzliche Verankerung von Integrationsmaßnahmen für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Darüber hinaus ging mit diesem Gesetz eine Neugestaltung der bislang bestehenden Aufenthaltstitel einher.
Regelungen bezüglich der Einreise und des Aufenthaltes von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) befinden sich dagegen im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern.
Zuständig für die Erteilung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber/-innen, Aufenthaltserlaubnisse sowie weitere Auskünfte rund um das Aufenthaltsrecht im Landkreis Northeim ist die Ausländerbehörde. Die einzelnen Dienstleistungen und Ansprechpersonen finden Sie hier.
