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Denkmalschutz
Für den Denkmalschutz im Kreisgebiet gibt es drei zuständige Behörden. Während die Städte Einbeck und Northeim jeweils für ihr gesamtes Stadtgebiet die richtigen Ansprechpartner sind, ist für den übrigen Landkreis die Northeimer Kreisverwaltung zuständig.

Bodendenkmalpflege
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.
-Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
-Art der Planung und Ausführung,
-Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
-Berichterstattung,
-abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.

Naturdenkmäler
Zu Naturdenkmälern können Einzelschöpfungen der Natur erklärt werden, die herausragend sind und des besonderen Schutzes bedürfen. Dies ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen sowie aus Gründen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit, möglich.
Im Landkreis Northeim gibt es zur Zeit 150 Naturdenkmäler. Hierbei handelt es sich um Einzelbäume oder Baumreihen/ -gruppen. Die Übersichtskarte und das aktuelle Verzeichnis finden Sie hier zum Download.