Elektronische Kommunikation
Der Landkreis Northeim bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sie sich nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (Nds. VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger (Landkreis Northeim) hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Der Landkreis Northeim hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
E-Mail-Adressen
Für eine formfreie Kommunikation per E-Mail (hier ist die eigenhändige Unterschrift nicht erforderlich) ist die folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
Darüber hinaus finden Sie in unserer Internetpräsenz oder in Briefköpfen weitere E-Mail-Adressen von Dienststellen und Bediensteten, an die Sie ebenfalls formfreie E-Mails senden können.
Bitte haben sie Verständnis, dass E-Mails nicht immer sofort und grundsätzlich nur innerhalb der Dienstzeiten bearbeitet werden.
Dateiformate
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns schicken, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Datei-Formate und Anwendungen unterstützt werden. Die Dateianhänge dürfen nicht größer als 5 MB sein, weil die Mail sonst nicht zugestellt wird.
Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
- .pdf | Portable Document Format
- .docx | Dokumentdateien
- .xlsx | Tabellenkalkulationsdateien
- .ppsx, .pptx |Präsentationsdateien
- .txt | Text-Format
- .jpg, .jpeg| JPEG File Interchange Format
- .bmp | Bitmap-Bilddatei
- .tif, .tiff | Tagged Image File Format
Wenn Sie abweichende Dateiformate verwenden, kann nicht ausgeschlossen werden, wird Ihre E-Mail möglicherweise nicht bearbeitet.
Elektronische Verschlüsselung und Signatur
Der Landkreis Northeim unterstützt elektronische Verschlüsselungen und elektronische Signaturen nach Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen.
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
Für die elektronische Kommunikation zwischen Gerichten oder anwaltlichen Vertretungen und dem Landkreis Northeim ist ausschließlich folgendes elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach zu nutzen:
- Justiziariat
Organisations-Name: Kommunalverwaltung
Nutzer-ID: safe-sp1-1394525772926-015250823 - Poststelle
Organisation-Name: Kommunalverwaltungen ZB NI
Nutzer-ID: DE.Justiz.f0cfd07e-f1c2-4c67-95c7-f10e748795dc.0013
Für Vorgänge, deren Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen oder die Rechtsfristen in Gang setzen (förmliche Kommuniktation), müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können an die virtuelle Poststelle (VPS) des Landkreises Northeim rechtsverbindlich und sicher elektronisch übermittelt werden. Das gilt auch für Dokumente, die auf Grund ihres Inhalts (z. B. aus Gründen des Datenschutzes) nur verschlüsselt elektronisch übertragen werden dürfen.
Voraussetzung für die Übersendung und den Empfang von verschlüsselten und/oder elektronisch signierten E-Mails und Dokumenten ist der Einsatz des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“ (EGVP), das unter www.egvp.de zum kostenlosen Download zur Verfügung steht. Unter dieser Adresse finden Sie auch weitere Informationen und Anleitungen zu dem Programm sowie zur der Erforderlichkeit einer Signaturkarte und eines Kartenlesegeräts.
Andere verschlüsselte oder signierte E-Mails können aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit nicht entgegen genommen werden.
Der Landkreis Northeim behält sich vor, eingehende signierte Nachrichten per Briefpost zu beantworten. Die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten wird daher zwingend vorausgesetzt. Die Verwendung eines Pseudonyms ist unzulässig.
Für Verfahren im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie kann für die rechtsverbindliche Kommunikation ausschließlich die Antragsverwaltung über das Internetportal www.dienstleisterportal.niedersachsen
genutzt werden.
De-Mail
Der Landkreis Northeim bietet seit 01.07.2014 die Möglichkeit, Nachrichten mittels De-Mail sicher elektronisch zu übertragen. Mit De-Mail wird das Schriftformerfordernis erfüllt.
Die Adresse lautet:
Verwaltung@Landkreis-Northeim.de-mail.de
Mit De-Mail kommunizieren Sie vertraulich, rechtssicher, nachweisbar und verbindlich. Sie können über den zentralen Dienst offizielle Dokumente sicher versenden und somit kostengünstig, zuverlässig und einfach elektronisch kommunizieren.
Voraussetzung ist, dass Absender und Empfänger Inhaber eines De-Mail-Accounts sind. Dieser wird von akkreditierten De-Mail-Anbietern bereitgestellt und verwaltet.
De-Mail ist eine neue Möglichkeit der Kommunikation. Aus diesem Grund wird der Landkreis Northeim ihre Anfragen anfangs in der Regel per Post beantworten. Wir werden die Nutzung des Verfahrens De-Mail beobachten und dann unsere Fachverfahren anpassen. Trotzdem können Sie die Vorteile des Verfahrens De-Mail ab sofort nutzen.
Hinweise
Die Rahmenbedingungen gelten nur für die Kommunikation mit dem Landkreis Northeim und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitet werden kann, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.