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FAQ Rettungsdienst
Fragen und Antworten zum Rettungsdienst
Wann rufe ich den Rettungsdienst?
Der Rettungsdienst ist dafür da, akut auftretende schwerwiegende Notfälle zu behandeln, wie akute Atemnot, plötzlich auftretenden Brustschmerz, Bewusstlosigkeit oder schwere Unfälle. In weniger dringlichen Notfällen, bei denen man auch am Folgetag zum Hausarzt gehen oder sich von Angehörigen zu einer Behandlungsstätte fahren lassen kann, muss der Rettungsdienst nicht gerufen werden. Ist man aber unsicher, kann in jedem Fall die 112 gewählt werden.
Darf mir der Rettungsdienst Medikamente geben?
Ja, der Rettungsdienst darf Medikamente geben, allerdings nur zur Stabilisierung einer akuten Notlage während des Transports ins Krankenhaus. Vom Rettungsdienst erhält man keine Rezepte oder ein Medikament, mit dem man zu Hause bleiben kann.
Was ist der Unterschied zwischen dem Rettungsdienst und der 116117?
Der Rettungsdienst ist zur Gefahrenabwehr von akuten, lebensgefährlichen Gefahren für Leib und Leben zuständig. Er sucht die Patienten auf, stabilisiert sie und bringt sie bei Bedarf in ein Krankenhaus zur endgültigen Behandlung. Damit sind Lebensrettung, Stabilisierung und Transport die Aufgaben des Rettungsdienstes. Ambulante Behandlung akuter, aber nicht lebensbedrohlicher Erkrankungen ist die Aufgabe des Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Diesen erreicht man über 116117. Hier wird kein Rettungswagen mit Blaulicht, sondern ein Hausarzt oder Telearzt vermittelt, der sich auch nachts um dringende medizinische Belange kümmern kann, wie schwere Infekte, Übelkeit und Erbrechen oder Blutdruckentgleisungen.
Wieso parkt der Rettungsdienst manchmal so rücksichtslos?
Im Einsatz muss es manchmal schnell gehen, um Leben und Gesundheit zu schützen. Zudem ist das Material des Rettungsdienstes umfangreich und schwer und der Patient muss von der Einsatzstelle auf möglichst kurzem Weg in den Rettungswagen gebracht werden. Dementsprechend parkt der Rettungsdienst möglichst schnell und möglichst nah am Ziel. Hierbei kann es zu Behinderungen kommen, die der Rettungsdienst nach Möglichkeit klein zu halten versucht. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass im laufenden Einsatz in der Regel keine Zeit ist, den Rettungswagen umzuparken.
Kann ich mir aussuchen, in welches Krankenhaus ich komme?
Das Rettungsdienstgesetz schreibt vor, dass Patienten schnellstmöglich in das nächste geeignete Krankenhaus gefahren werden sollen. Daher ist die freie Krankenhauswahl eingeschränkt und man kann sich das Fahrtziel grundsätzlich nicht aussuchen. Liegen mehrere geeignete Krankenhäuser in etwa gleicher Entfernung, wird das Rettungspersonal nichts gegen die Fahrt in die Wunschklinik einzuwenden haben. Allerdings gibt es auch andere Faktoren, wie Überbelegung, die eine Aufnahme erschweren können. Lange Fahrten in weit entfernte Kliniken, in denen man sich als Patient vielleicht besonders wohl fühlt, kann der Rettungsdienst nicht leisten. Seine Aufgabe ist es, schnellstmöglich wieder einsatzbereit zu sein, um den nächsten Notfall bearbeiten zu können.
Kann mich der Rettungsdienst auch zu Hause behandeln?
Nur dann, wenn die Beschwerden gering sind und keine akute Behandlung erforderlich ist, lässt der Rettungswagen Patienten zu Hause. Eine Behandlung erfolgt dann aber nicht. Der Rettungsdienst ist darauf ausgelegt, Patienten zu stabilisieren und in eine Krankenhaus zu transportieren. Ambulante Behandlung in weniger dramatischen Fällen zu Hause ist die Domäne der niedergelassenen Ärzte sowie der 116117.
