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Stipendien
Der Landkreis Northeim schreibt zum Wintersemester 2026/2027 zwei Stipendien an Studierende der Humanmedizin aus. Bewerbungsschluss ist der 31.10.2026.
Mit dieser Förderung soll das Medizinstudium finanziell erleichtert werden. Der Landkreis möchte Studierende von der Region des Landkreises Northeim überzeugen und so einem zukünftig drohenden Ärztemangel rechtzeitig entgegenwirken.
Wer kann sich bewerben?
Studierende, die bereits die Zusage für einen Studienplatz in Humanmedizin haben oder bereits Humanmedizin studieren und einen Bezug zum Landkreis Northeim haben.
Förderhöhe?
Monatlich werden 450 € gezahlt.
Förderdauer?
Maximal 75 Monate
Verpflichtung der Stipendiaten?
Unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Studiums muss eine fachärztliche Weiterbildung begonnen werden. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der ärztlichen Versorgung im Landkreis Northeim richtet sich nach der Förderdauer. Bei maximaler Förderdauer beträgt die Verpflichtung 50 Monate, wobei eine Anrechnung (50 %) der im Landkreis Northeim absolvierten Weiterbildungszeiten erfolgt.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Kopie des Personalausweises
- Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife
- Kopie der aktuellen Immatrikulations-bescheinigung (kann ggf. nachgereicht werden)
- Evtl. beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung
Nähere Informationen: Richtlinie Stipendium Humanmedizin
Niederlassungsförderung für Ärztinnen und Ärzte
Zusätzlich zu einer Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) möchte der Landkreis Northeim mit der Niederlassungsförderung einen Anreiz zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten bieten und so die ambulante und fachärztliche Versorgung im Landkreis Northeim sichern.
Wer kann einen Antrag stellen?
Ärztinnen und Ärzte, die sich nach Inkrafttreten dieser Richtlinie (01.07.2024) im Rahmen der vertragsärztlichen ambulanten und fachärztlichen Versorgung im Landkreis Northeim niederlassen wollen bzw. die Praxis einer/eines ausscheidenden Ärztin/Arztes übernehmen oder eine Zweigpraxis gründen.
Auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) sind antragsberechtigt, wenn diese eine Ärztin oder einen Arzt für die vertragsärztliche Tätigkeit im Landkreis Northeim einstellen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der/Die Antragstellende muss eine Förderzusage der KVN nach der Strukturfonds-Richtlinie erhalten haben.
Förderhöhe?
50% der Fördersumme der KVN, jedoch maximal 30.000 € pro vollem Kassenarztsitz
Welche Frist ist einzuhalten?
Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach der Förderzusage der KVN zu stellen.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Zu dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Förderzusage/Förderbescheid der KVN
- Übersicht der geplanten Investitionen gesamt
- KVN-Finanzierungsübersicht (durch die KVN abgezeichnet, soweit bereits vorhanden – ist ggf. nachzureichen)
Nähere Informationen: Richtlinie Niederlassungsförderung für Ärztinnen und Ärzte
