Kindertagespflege
In diesem familiären Rahmen werden hauptsächlich Kleinstkinder unter drei Jahren betreut, so dass sich in der täglichen Hauptbetreuungszeit in der Regel altersgleiche Gruppen finden. Kinder ab 3 Jahre und bis Vollendung des 13. Lebensjahres werden bei Bedarf lediglich ergänzend zum Kindergarten und Schule/Hort in Kindertagespflege betreut. Der klassische Familiencharakter mit Kindern unterschiedlicher Altersstufen kann daher im Nachmittagsbereich entstehen.
Tagespflegepersonen
Alle durch den Landkreis Northeim vermittelten Tagespflegepersonen unterliegen einer Eignungsfeststellung durch den Fachbereich 32 – Kinder und Familie. Sie müssen eine pädagogische Ausbildung wie z.B. Erzieher und / oder die erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen nachweisen. Tagespflegepersonen sind überwiegend selbstständig tätig und arbeiten nach eigenen Konzeptionen. Naturerfahrungen, musische Früherziehung, Bewegungsangebote, künstlerische Früherziehung und Angebote für Sinneswahrungen werden neben Alltagsstrukturen und täglich wiederkehrenden Ritualen konzeptionell festgehalten und bei Bedarf angepasst.
In der Kindertagespflege gibt es drei Betreuungsformen:
- Betreuung im Haushalt der Erziehungsberechtigten
Diese Betreuungsform ist sehr familiennah. Die Tagespflegeperson wird auf bestimmte Zeit ein Teil des Familiensystems. - Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson oder
- Betreuung in anderen geeigneten Räumen
Bezogen auf die Punkte 2 und 3 schränkt der Gesetzgeber die Gruppengröße auf bis zu maximal fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder ein. Wenn sich zwei oder maximal drei Tagespflegepersonen zu einer sogenannten „Großtagespflegestelle“ zusammenschließen, dürfen bis zu maximal acht gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreut werden. In Zusammenarbeit mit einem/r Erzieher/in dürfen bis zu maximal zehn gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreut werden.
Die gesetzliche Grundlage ist in den §§ 22 ff SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch) sowie in der Satzung des Landkreises Northeim über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege verankert.
Informationen für Eltern
Antrag auf finanzielle Förderung der Tagespflege
Informationen für Tagespflegepersonen
Erlaubnis zur Betreuung in der Tagespflege
FAQs zu den veränderten Bedingungen in der Kindertagespflege im Landkreis Northeim aufgrund der Corona-Pandemie
Durch die Wiederaufnahme des Regelbetriebs in der Kindertagespflege seit dem 11. Mai 2020 findet die Satzung des Landkreises Northeim wieder in vollem Umfang Anwendung.
Allerdings haben sich im Rahmen der Wiederaufnahme des Regelbetriebs einige Änderungen bezüglich der Umsetzung der Hygiene-Empfehlungen des Landes ergeben. Auf diese möchten wir in Form dieser FAQs (Häufig gestellte Fragen) eingehen und diese beantworten.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen auch gerne die Fachberaterinnen Kindertagespflege zur Verfügung.