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Online-Anhörung
In vielen Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeld-Verfahren) ist es möglich, eine Anhörung (Stellungnahme) zum Tatvorwurf abzugeben.
Der Landkreis Northeim bietet die Möglichkeit, sich als Betroffene/Betroffener neben dem üblichen Weg in Papierform auch online zum Bußgeld-Verfahren zu äußern. Eine postalische Rücksendung des Anhörungsbogens ist dann nicht mehr notwendig.
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