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Pflegekinderdienst
Viele Kinder können nicht in ihren Familien leben, weil ihre Eltern sie aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend versorgen, fördern und erziehen können. Für Kinder, aber auch für Jugendliche, die auf längere Zeit oder auf Dauer nicht mehr bei den Eltern leben können, bieten Pflegefamilien einen verlässlichen familiären Lebensort.
Haben Sie Lust auf Familie oder möchten Sie familiären Zuwachs? Können Sie sich einer vielseitigen Herausforderung stellen? Die Beschäftigten des Pflegekinderdienstes freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme.
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Fragen und Antworten (FAQs)
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Pflegekinder und Pflegefamilien haben wir für Sie zusammengestellt:
Hintergrund: Wie wird ein Kind ein Pflegekind?
Kinder benötigen Liebe, Geborgenheit, verlässliche Beziehungen, Anerkennung und Sicherheit. Nicht immer können Eltern diese Bedürfnisse erfüllen und ihre Kinder versorgen.
Dafür gibt es ganz unterschiedliche Hintergründe, wie zum Beispiel:
- Eltern geraten wegen äußerer Umstände, wie etwa Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung oder aufgrund eines Todesfalls in der Familie in eine schwere Krise
- Eltern können ihre Kinder aufgrund einer eigenen schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung nicht mehr versorgen
- Eltern leiden unter einer Suchterkrankung, wie einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
- Eltern sind inhaftiert
- Eltern sind mit dem Betreuungsbedarf des Kindes, das unter einer schweren Krankheit oder Behinderung leidet, überfordert
- Mädchen und junge Frauen können ihre Mutterrolle aufgrund eigener problembelasteter Erfahrungen, unsicherer Partnerschaften, unzureichender finanzieller Absicherung und/oder unsicherer Zukunftsperspektiven nicht übernehmen
- Junge Mütter haben nicht immer die Unterstützung ihrer Familie, so dass sie es nicht schaffen, die Verantwortung alleine zu übernehmen und die Bedürfnisse ihres Kindes ausreichend zu erfüllen
Diesen Familien können verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation zur Seite gestellt werden. Sind diese Hilfsangebote nicht ausreichend oder werden sie von den Eltern nicht angenommen, ist eine Unterbringung des Kindes oder der Kinder außerhalb der Familie erforderlich. Für Kinder und Jugendliche, die für eine gewisse Zeit oder dauerhaft nicht mehr in der eigenen Familie leben können, kann eine Pflegefamilie ein Ort zum Aufwachsen sein.
Pflegeformen: Welche Arten der Pflege gibt es?
Grundsätzlich lässt sich zwischen Vollzeitpflege und zeitlich begrenzter Vollzeitpflege (Kurzzeitpflege oder Bereitschaftspflege) unterscheiden.
Die Kurzzeitpflege eignet sich für Kinder, die grundsätzlich von ihren gewöhnlichen Bezugspersonen hinreichend versorgt werden, aber aufgrund besonderer Umstände (zum Beispiel Krankenhausaufenthalt) außer der Familie betreut werden müssen. Der Aufenthalt in dieser Pflegeform ist zeitlich klar begrenzt.
In der Bereitschaftspflege werden Kinder untergebracht, wenn noch nicht geklärt ist, ob sie zu ihren leiblichen Eltern zurückkehren können oder für sie ein neuer Lebensmittelpunkt gesucht werden muss. Die Unterbringung findet in der Regel kurzfristig in Form einer Krisenintervention statt. Das Kind bleibt vorübergehend in der Bereitschaftspflegefamilie.
Eine Vollzeitpflege brauchen Kinder, die für längere Zeit oder gar nicht mehr bei ihren Eltern leben können. In der Pflegefamilie finden sie ein neues soziales Umfeld, in dem sie sich ihrem Alter entsprechend entwickeln können. Je nach Entwicklungsbeeinträchtigungen oder Verhaltensauffälligkeiten der Kinder oder bei besonders schwierigem Familienhintergrund werden die Kinder in eine besonders geschulte Pflegefamilie vermittelt.
Eine Vollzeitpflege ist auch im Verwandtschaftsverhältnis möglich.
Eltern auf Zeit? Wie lange lebt das Kind in der Pflegefamilie?
Pflegeverhältnisse können auf Dauer angelegt oder zeitlich befristet sein. Die meisten Kinder leben dauerhaft, oft bis zur Verselbständigung in der Pflegefamilie. Es gibt aber auch durchaus Kinder, bei denen eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist.
Voraussetzungen: Welche Voraussetzungen sollten Pflegeeltern erfüllen?
Der Pflegekinderdienst sucht Familien, Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Paare und Einzelpersonen mit oder ohne (eigenen/angenommenen) Kindern.
Sie sollten ...
- Freude am Zusammenleben mit Kindern haben
- über stabile und tragfähige familiäre Beziehungen verfügen
- Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen besitzen
- in der Lage sein, ihr eigenes Verhalten kritisch zu hinterfragen
- körperlich und seelisch belastbar sind
- in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
- über ausreichend Wohnraum verfügen
- zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie bereit sind
- einer engen Kooperation mit dem Pflegekinderdienst offen gegenüber stehen
- sich in die besondere Situation eines Pflegekindes einfühlen können
Einzelheiten erfahren möglich Pflegeeltern in einem Beratungsgespräch.
DIe Eltern: Welche Rolle spielt die leibliche Familie?
Die leibliche Familie spielt für die Kinder auch nach der Vermittlung in eine Pflegefamilie weiterhin eine große Rolle. Das Kind soll, abhängig vom Lebensalter und Entwicklungsstand, erfahren, dass es zwei Familien hat.
Das ist aus psychologischen und rechtlichen Gründen notwendig und auch so vorgesehen.
In der Regel erfolgen Umgangskontakte mit den leiblichen Eltern und den Geschwistern. Die Besuchskontakte werden in Absprache mit dem zuständigen Pflegekinderdienst gestaltet und vereinbart.
Unterstützung: Wie werden Pflegeeltern begleitet?
Pflegeeltern haben im örtlich zuständigen Pflegekinderdienst eine feste Ansprechpartnerin oder einen festen Ansprechpartner.
Durch eine Grundqualifikation werden sie umfassend auf Ihre Rolle als Pflegeeltern vorbereitet. Außerdem erhalten sie während des gesamten Pflegeverhältnisses Beratung und nach Bedarf Fortbildungsangebote und Supervision.
Pflegeelternstammtische werden in den verschiedenen Regionen angeboten, um einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.
Pflegegeld: Erhalten Pflegefamilien finanzielle Unterstützung?
Bei der Aufnahme eines Pflegekindes wird ein monatliches Pflegegeld gezahlt, das sich nach dem Alter und dem erzieherischen Bedarf des Kindes richtet. Darüber hinaus können verschiedene Sonderleistungen in Anspruch genommen werden, die im individuellen Fall beantragt werden können.
Rechtliche Situation: Wer trägt das Sorgerecht?
In der Regel üben die leiblichen Eltern oder ein Elternteil die elterliche Sorge des Pflegekindes aus.
Damit Pflegeeltern im Alltag für das Kind handlungsfähig sind, sind sie dazu berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens Entscheidungen für das Pflegekind zu treffen. Darüber hinaus können sorgeberechtigte Eltern den Pflegeeltern per Vollmacht auch weiterreichende Entscheidungsbefugnisse einräumen. Wurde Eltern das Sorgerecht durch das Familiengericht entzogen und auf einen Vormund übertragen, findet eine enge Zusammenarbeit mit diesem statt.
Versicherung: Wie sind Pflegekinder versichert?
Pflegekinder sind entweder über die Pflegeeltern (kostenlos) oder durch das Justiziariat des örtlichen kommunalen Trägers haftpflichtversichert. Vorrangig ist die eigene Familienhaftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Pflegekinder können wie eigene Kinder bei dieser angemeldet werden.