Der Antrag muss spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme vorliegen.Der Antragsteller muss eine gültige Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII abgeschlossen haben.Eine Zuschusszahlung ist sonst nicht möglich.
Für welche Maßnahme möchten Sie einen Zuschuss beantragen?
Bitte laden Sie die Teilnahmelisten getrennt nach Teilnehmerin und Teilnehmern sowie nach Betreuungskräften, Wirttschftspersonal und Juleica- Inh. (insgesamt also mindestens zwei Listen) hoch.
Achtung - bei Juleica - Aus- und Fortbildungen ist eine Liste ausreichend. Gerne können Sie dazu die Vorlage nutzen.
Bitte geben Sie den Durchführungszeitraum an:
Bitte geben Sie die Anzahl der Teilnehmenden an:
Bitte geben Sie die Anzahl der Betreeungskräfte an:
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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