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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Northeim
Am 20. Juni 2016 hat der Landkreis Northeim mit der „Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten“ die Neuaufstellung des Regionales Raumordnungsprogramms (RROP) begonnen. Das RROP besteht aus der Beschreibenden Darstellung, einer Begründung mit Anlagen und Beikarten, der zeichnerischen Darstellung sowie der Umweltprüfung mit Anlage.
Das RROP ist eine Satzung des Landkreises. Es wird vom obersten politischen Gremium des Landkreises, dem Kreistag, beschlossen und wird durch das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig genehmigt. Es hat rechtliche Bindungskraft und unterscheidet sich dadurch von reinen Leitbildern oder anderen regionalen Entwicklungskonzepten.
Die Gliederung des RROP ist an die des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) angelehnt. Ziele aus dem LROP, die am fettgedruckten Text zu erkennen sind, sind im RROP zu übernehmen. Grundsätze des LROP (Normaldruck) unterliegen der Abwägung. Hier finden Sie das aktuelle LROP Niedersachsen.
Aufgrund der Verbindlichkeit und Bindungswirkung des RROP ist ein öffentliches Beteiligungsverfahren vorgegeben. Zuvor hat der Landkreis Northeim in eigener Regie Informationsveranstaltungen für wichtige Themen durchgeführt und über den Stand der Entwurfserstellung informiert. Nach den Beteiligungsverfahren werden alle eingegangenen Stellungnahmen gesichtet und abgewogen, der RROP-Entwurf wird daraufhin ggf. abgeändert und es wird ggf. ein weiteres Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Mit Beschluss des Kreistags vom 15. September 2023 wurde die erste öffentliche Beteiligung des RROP-Entwurfs eingeleitet und aufgrund der sich daraus ergebenden Änderungen eine zweite öffentliche Beteiligung mit Kreistagsbeschluss vom 7. März 2025 durchgeführt. Die im Zuge dieses Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen und in den dritten RROP-Entwurf eingearbeitet, sofern sich aus den vorgebrachten Einwänden ein Anpassungsbedarf ergab. Die im Vergleich zum zweiten RROP-Entwurf vorgenommenen Änderungen sind in den Dokumenten des dritten RROP-Entwurfs gekennzeichnet, der mit Beschluss des Kreistags vom 12. Dezember 2025 vom 6. Januar 2026 bis 6. Februar 2026 öffentlich ausgelegt wurde.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen des dritten Beteiligungsverfahrens und redaktionellen Anpassungen wurde der RROP mit Kreistagsbeschluss vom 17. April 2026 als Satzung beschlossen und dem Amt für regionale Landesentwicklung im Anschluss zur Genehmigung vorgelegt. Die Prüfung der eingereichten Genehmigungsunterlagen dauert derzeit an.
RROP Erklärfilm
für Alle, die eine schnell verständliche Information zum Regionalen Raumordnungsprogramm wünschen
Dritter Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms
Hier finden Sie sämtliche Unterlagen zum dritten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms.
Zweiter Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms
Hier finden Sie sämtliche Unterlagen zum zweiten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms 2025.
Erster Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms
Hier finden Sie sämtliche Unterlagen zum ersten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms 2023.
Strategische Umweltprüfung
Konflikte zwischen Planungen und Umweltbelangen sollen frühzeitig erkannt werden. Dafür gibt es die sogenannte Strategische Umweltprüfung.
Mobilität, Verkehr und Energie
Hier werden Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen getroffen. Ein Schwerpunkt ist die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie.
Freiraum
Der Landkreis Northeim zeichnet sich durch eine große naturräumliche Vielfalt aus. Alle Funktionen des Freiraums, sowohl Natur, Landschaft, Arten und Biotopverbund, als auch Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffgewinnung, Trinkwasserversorgung und Hochwasserschutz sind nachhaltig zu bewahren.
Siedlung und Versorgung
Die Siedlungs- und Versorgungsentwicklung im Landkreis Northeim muss sich den Herausforderungen einer uneinheitlichen demographischen Entwicklung stellen. Basierend auf dem Prinzip der zentralen Orte werden die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der dauerhafte Erhalts von Daseins- und Versorgungsfunktionen verfolgt.
Gesamträumliche Entwicklung des Landkreises
Raumordnung und Regionalplanung sollen die raumstrukturellen Voraussetzungen für eine umweltgerechte und zukunftsgerichtete Entwicklung des Landkreises schaffen. Dabei sollen sowohl wohnungsnahe Arbeitsplatzstrukturen als auch ausreichend Wohnraum geschaffen und gesichert, natürliche Lebensgrundlagen geschützt als auch die naturräumliche, regionale, siedlungsstrukturelle und kulturelle Vielfalt weiterentwickelt werden.









