Siedlung und Versorgung
Die Siedlungs- und Versorgungsentwicklung im Landkreis Northeim muss sich den Herausforderungen einer uneinheitlichen demographischen Entwicklung im Landkreis stellen. Basierend auf dem Prinzip der zentralen Orte werden Ziele der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und des dauerhaften Erhalts von Daseins- und Versorgungsfunktion in allen Teilräumen in ausreichendem Umfang und Qualität verfolgt. Unter anderem werden Standorte mit den Schwerpunktaufgaben für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten sowie von Arbeitsstätten festgelegt. Das neu erstellte regionale Einzelhandelskonzept wird die Grundlage zur Entwicklung des großflächigen Einzelhandels im Landkreis Northeim sein.
Hier finden Sie Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur.
Entwicklung der Siedlungsstruktur
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Zentrale Orte
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Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels
Die Regionalplanung steuert die Ansiedlung des raumbedeutsamen großflächigen Einzelhandels. Darunter fallen Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² sofern sie keine reine Nahversorgungsfunktion ausüben. Auch kleinere Betriebe, die räumlich zusammenhängend gemeinsam eine Verkaufsfläche von > 800 m² aufweisen (sogenannte „Agglomeration“), sind als großflächiger Einzelhandel an die Ziele und Grundsätze der Raumordnung gebunden.
Der Strukturwandel des Einzelhandels der letzten Jahrzehnte trifft den Landkreis Northeim flächendeckend. Es erfolgte vielerorts eine Verlagerung der Umsätze aus den Innenstädten und Ortskernen in die Randlagen. Verbunden damit war und ist weiterhin die verstärkte Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in nicht integrierten Lagen.
Gleichzeitig nimmt die Zahl der Leerstände in innerörtlichen Lagen zu, die Kaufkraft im ländlichen Raum dagegen nimmt demografiebegründet eher ab.
Der Landkreis Northeim hat im Zuge der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) ein regionales Einzelhandelskonzept in Auftrag gegeben.
Ziel des regionalen Einzelhandelskonzeptes ist es, u. a. folgende Fragen zu beantworten:
- Unter welchen Voraussetzungen kann die Bedeutung der Innenstädte und Ortskerne als zentrale Einkaufslagen gestärkt werden?
- Wie ist die Erhaltung und Verbesserung der Nahversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten?
- Welche Ansiedlungspotenziale bestehen für den großflächigen Einzelhandel?
Unter Beteiligung von Vertretern der Städte und Gemeinden, der Industrie- und Handelskammes, dem Handelsverband und dem Amt für regionale Landesentwicklung sowie dem beauftragten Gutachter und dem Landkreis Northeim hat ein projektbegleitender Arbeitskreis viermal getagt.
Am 15. Mai hat der Kreistag über das Einzelhandelskonzept beraten. Die Inhalte werden künftig neben den landesplanerischen Vorgaben als Grundlage zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels durch die untere Landesplanungsbehörde herangezogen.
Das vorgestellte Konzept ist im Kreistagsinformationssystem veröffentlicht und auf dieser Seite abrufbar.