Bildungskarte
Die Bildungskarte - Bildung und Teilhabe digital im Landkreis Northeim!
Die Einführung der Bildungskarte ermöglicht vielen Kindern und Jugendlichen einen einfachen Zugang zu diversen Vereins-, Kultur-, Freizeit und Nachhilfeangeboten!
Was ist die Bildungskarte
Die Bildungskarte ist eine einfache und praktische Abrechnungslösung des Landkreises und Jobcenters Northeim, um bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen zu können. Die Bildungskarte wird in Kooperation mit der Firma Syrcon GmbH umgesetzt.
Bei Fragen oder Problemen im Onlineportal der Bildungskarte können Sie sich gerne an den Kundenservice der Firma Syrcon GmbH wenden – Telefon: 030/700142-200
Wie bekommen Sie die Bildungskarte und wie können Sie sie nutzen?
Familien im Sozialleistungsbezug beim Landkreis oder Jobcenter Northeim erhalten die Bildungskarte automatisch per Post.
Familien, die den Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten, kann die Bildungskarte nicht automatisch zugeschickt werden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wie funktioniert das System?
Mit der Bildungskarte wird es einfacher. Denn sie reicht zukünftig aus, um alle unterschiedlichen Leistungen des Bildungspakets in Anspruch zu nehmen. Hierfür muss die Bildungskarte einmalig beim Leistungsanbieter vorgelegt werden, der vom Landkreis oder Jobcenter Northeim freigegeben worden ist. Dieser kümmert sich dann um das weitere Abrechnungsverfahren.
Eine gesonderte Anmeldung ist für Kinder und Jugendliche oder deren Eltern nicht erforderlich. So können ganz leicht die Angebote wie z.B. kostenloses Schulmittagessen oder Mitgliedschaft in Vereinen in Anspruch genommen werden.
Müssen Sie eine neue Karte beantragen, wenn z.B. ein neuer Bewilligungsbescheid kommt?
Dies ist nicht erforderlich. Die Bildungskarte wird mit der neuen Bewilligung sozusagen neu „aufgeladen“ und kann weiter genutzt werden. Die Aufladung erfolgt durch den Landkreis oder das Jobcenter Northeim, ohne dass die Karte neu vorgelegt werden muss.
Wie finden Sie Angebote im Freizeit- und Kulturbereich?
Auch hier hilft das neue System. Im Onlineportal der Bildungskarte registrieren sich die Leistungsanbieter (z.B. Sportvereine) mit ihren Angeboten, so dass es einen guten Überblick über die erreichbaren Möglichkeiten des Bildungspaketes in der Region gibt.
Wie kann ein Leistungsanbieter am System der Bildungskarte teilnehmen?
Dazu wird eine einmalige Registrierung im Internetportal benötigt. Danach erfolgt eine Prüfung, in deren Verlauf evtl. erforderliche Unterlagen oder Nachweise angefordert werden. Im Falle der Anerkennung wird die Freigabe durch den Landkreis oder Jobcenter Northeim erteilt.
Bei Fragen oder Problemen im Onlineportal der Bildungskarte können Sie sich gerne an den Kundenservice der Firma Syrcon GmbH wenden – Telefon: 030/700142-20 oder an uns.
Vorteile der Bildungskarte für Leistungsanbieter
Die teilnehmenden Leistungsanbieter können unter Angabe der Ziffern auf der Bildungskarte die von den Kindern in Anspruch genommenen Leistungen bequem online abrufen. Der Landkreis Northeim rechnet dann die über die Bildungskarte „gebuchten“ Leistungen mit den entsprechenden Leistungsanbietern in regelmäßigen Abständen ab. Das Verfahren läuft komplett digital ab. Die Einreichung einer zusätzlichen Rechnung in Schriftform ist nicht mehr nötig.
Registrierung für Leistungsanbieter
- Log-in für Leistungsanbieter
- Log-in für Leistungsempfänger
Handbücher
Informationen Bildung und Teilhabe
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
Welche Leistungen bietet das Bildung und Teilhabepaket?
In diesem Rahmen übernehmen wir:
- Vereinsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Sportverein, Schwimmkurs)
- Unterrichtskosten für künstlerische/musikalische Ausbildung (z.B. Musikschule)
- Teilnahmekosten für Freizeit- und Ferienaktionen
Im schulischen Bereich und in Kindertageseinrichtungen unterstützen wir
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Klassenfahrten
- Tagesausflüge
- Nachhilfeunterricht
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung nach Klasse 10
Wer bekommt die Leistungen der Bildung und Teilhabe?
Die Angebote sind für Kinder und Jugendliche aus Familien, die eine der folgenden Grundleistungen erhalten:
- Bürgergeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wer ist mein Ansprechpartner?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Träger, sie liegt:
Für die Empfänger von Bürgergeld beim:
Jobcenter Landkreis Northeim
Scharnhorstplatz 14, 37154 Northeim
Telefon: 05551 9803 144
Nachrichten über Postfachservice:
http://www.jobcenter.digital
Für alle übrigen Empfänger der genannten Leistungen beim:
Landkreis Northeim, Wallstr. 40, 37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81411, 05551 708-81833, 05551 708-81747 oder 05551 708-81144
Fax: 05551 708-81777
E-Mail: but@landkreis-northeim.de
Homepage: www.landkreis-northeim.de/bildungskarte
Mittagessen in Kita und Schule
Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule und in der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege werden übernommen.
Die Abrechnung erfolgt über Ihre Bildungskarte direkt in der Schule oder über den Caterer.
Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten
Mit einem Nachweis, dass Ihr Kind Mitglied in einem Verein ist oder an Kursen teilnimmt, kann ein monatlicher Betrag in Höhe von 15 Euro pro Kind bezuschusst werden. Bei der Abrechnung über die Bildungskarte ist ein Nachweis nicht erforderlich.
Das monatliche Budget kann auch auf unterschiedliche Angebote aufgeteilt oder für die Teilnahme an (teureren) Freizeitaktivitäten angespart werden.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über Ihre Bildungskarte durch die jeweiligen Vereine oder Veranstalter.
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge in Kindertageseinrichtungen
Die tatsächlich entstehenden Kosten, wie z.B. Verpflegung, Übernachtung und Eintritt, für gemeinschaftliche eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassen- und KiTa-Fahrten werden komplett übernommen.
Nicht übernommen wird das Taschengeld.
Die Abrechnung erfolgt über Ihre Bildungskarte in den Schulen.
Lernförderung
Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulischen Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um wesentliche Lernziele zu erreichen.
Benötigt wird eine Bestätigung über die Notwendigkeit einer Lernförderung, die bei den Leistungsträgern vorgelegt werden muss. Diese wird in der Regel vom jeweiligen Klassenlehrer ausgefüllt und muss von den Eltern ergänzt werden.
Bedarfsermittlung Lernförderung für die Allgemeinbildenden Schulen
Bedarfsermittlung Lernförderung für die Berufsbildenden Schulen
Zusatzbogen bei Anträgen auf Weitergewährung Lernförderung
Hinweis Lernförderung für Lehrkräfte
Lernförderanbieter können Sie hier unter dem Suchwort "Lernförderung" finden.
Die fachliche Eignung der Nachhilfelehrkräfte wird anhand von Qualifikationsnachweisen sichergestellt. Außerdem legen alle Nachhilfelehrerinnen und -lehrer ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vor.
Verfahren zur Überprüfung der fachlichen Eignung
Nachweis der durchgeführten Lernförderung (Anwesenheitsliste)
Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) jeweils:
für das 1. Schulhalbjahr zum 1. August 2023 116,00 Euro, 1. August 2024 130,00 Euro
für das 2. Schulhalbjahr zum 1. Februar 2023 58,00 Euro, 1. Februar 2024 65,00 Euro
Die Abrechnung erfolgt nicht über die Bildungskarte. Das Geld wird im Bewilligungszeitraum automatisch an die Familien ausgezahlt.
Schulbeförderung
Die Kosten für die Schülerbeförderung nach der 10. Klasse zur nächstgelegenen Schule werden übernommen. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von einer anderen Stelle übernommen werden.
Die Abrechnung erfolgt nicht über die Bildungskarte. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz in leichter Sprache gibt es hier.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz in leichter Sprache gibt es hier.
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